Selbstbestimmung & Verantwortung zeigen – mit Bestattungsvorsorge

Im Trauerfall können die vielen Fragen rund um die Bestattung schnell zur zusätzlichen Belastung oder gar zu einer echten Herausforderung werden. Sinnvoller ist es deshalb, sie bereits frühzeitig selbst zu klären – dann, wenn auch noch wesentlich mehr Zeit zum Abwägen verschiedener Möglichkeiten bleibt.

Aus diesem Grund bieten wir in unserem Haus eine umfassende Beratung und Absicherung im Rahmen einer Bestattungsvorsorge an. Das bedeutet: Wir treffen uns persönlich, um gemeinsam Ihre Vorstellungen zu besprechen und die bestehenden Möglichkeiten durchzugehen. Anschließend halten wir Ihre Entscheidungen im sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich fest. Damit bekommen wir als Bestattungshaus die verbindliche Aufgabe, im Trauerfall alles gemäß Ihren Wünschen umzusetzen. Ihre Familie braucht sich um nichts zu kümmern, sondern kann ganz auf unsere Unterstützung vertrauen.

Bestattungswünsche festlegen

Gut abgesichert – auch in finanzieller Hinsicht

Ein wesentlicher Punkt bei der Bestattungsvorsorge ist auch die finanzielle Absicherung aller mit der Bestattung verbundenen Kosten. Hier bestehen grundsätzlich zwei gangbare Wege:

Einrichtung eines Treuhandkontos

Hier wird der vereinbarte Betrag mittels einer Einmalzahlung auf einem Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt. Ihre Rücklage ist dort sicher verwahrt und wird im Trauerfall automatisch dem vorgesehenen Zweck zugeführt. Außerdem kann Ihr Geld für die Bestattung im angemessenen Rahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden (beispielsweise vor dem Sozialamt im Fall einer Pflegebedürftigkeit).

Abschluss einer Sterbegeldversicherung

Hier zahlen Sie statt einer Rücklage regelmäßige Mitgliedsbeiträge, um im Trauerfall alle Bestattungskosten abgesichert zu wissen.

Welcher Finanzierungsweg besser ist, hängt immer von individuellen Faktoren ab. Selbstverständlich beraten wir Sie dazu ausführlich im persönlichen Gespräch.

Kontaktieren Sie uns, um direkt einen kostenlosen Ersttermin zu vereinbaren. Außerdem bekommen Sie in unserem Haus jederzeit unsere umfangreiche Vorsorgebroschüre mit allen wesentlichen Informationen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese auch gerne kostenfrei zu.

Erbrecht & Testament

Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wie im Trauerfall mit Ihrem Erbe verfahren wird, sollten Sie in jedem Fall ein Testament hinterlassen. Denn ist später keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Detaillierte Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Broschüre Erben und Vererben

Weitere Maßnahmen – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Organspendeausweis

Ergänzend zur Bestattungsvorsorge und zum Testament sollten Sie einige weitere Maßnahmen in Betracht ziehen. Auf diese Weise sind Sie abgesichert, falls mal etwas passieren sollte.

Patientenverfügung

Sie enthält die persönlichen Vorstellungen zur medizinischen Versorgung im Notfall. Das betrifft unter anderem die Frage, ob und inwieweit in bestimmten Fällen lebensverlängernde Maßnahmen angewandt werden sollen. Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Broschüre Patientenverfügung - BMJV

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer ausgewählten Vertrauensperson die Möglichkeit, in bestimmten Situationen stellvertretend für Sie zu handeln und sowohl behördliche als auch finanzielle Entscheidungen zu treffen. Damit ist sie eine gute Ergänzung zur Patientenverfügung.

Broschüre Betreuungsrecht - BMJV

Organspendeausweis

Mit der schriftlichen Einwilligung zur Organspende erhöhen Sie die Chance darauf, dass andere Menschen dank einer Organtransplantation weiterleben dürfen – denn im Falle eines Hirntods darf eine solche Transplantation dann vorgenommen werden. Sie können Ihre Zustimmung dabei auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder Sie sogar komplett verweigern. Der Organspendeausweis fungiert dabei ebenso als Mittel, um Ihre Selbstbestimmung zu wahren.

Organspende - BMG

 

Der digitale Nachlass

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen. Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben.

An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.

Formalitäten-Portal

Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Unser Haus verfügt dazu über einen ausgezeichneten Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz. Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Unser Service steht Ihnen über einen Zeitraum von min. 12 Monaten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie online und bequem von zu Hause auch selbständig notwendige Formalitäten vornehmen.

Unser geschütztes Formalitäten-Portal, für welches Sie von uns persönliche Zugangsdaten erhalten, erfasst alle für Sie durchgeführten Abmeldungen und ermöglicht jederzeit auch selbständig die Durchführung zusätzlicher Abmeldungen. Ist die Regelung des digitalen Nachlasses gewünscht, werden hier alle Ergebnisse der automatischen Recherche von Verstorbenen-Accounts und -verträgen ständig aktualisiert angezeigt. Individuelle Recherchen bei beliebigen Webanbietern können einfach ergänzt werden.

Abmeldungen

Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei der Rentenversicherung und Sozialämtern, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.

Soziale Netzwerke

Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u.a. können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sog. Gedenkzustandes möglich.

Columba - der digitale Nachlassdienst: Um Ihnen den bestmöglichen und sichersten Service anbieten zu können, arbeiten wir mit dem exklusiven Kooperationspartner der Bestatterverbände und -innungen für digitale Nachlassdienste zusammen. Der u.a. von der Bundesregierung und dem BDI ausgezeichnete Dienstleister Columba gewährt eine rechtssichere und datenschutzkonforme technische Abwicklung.